Reisezeit nach GAV korrekt erfassen
Seit dem 1. April 2026 muss die Reisezeit im Maler- und Gipsergewerbe separat in der Arbeitszeitkontrolle ausgewiesen werden. SORBA berechnet An- und Rückreise automatisch und übergibt die Werte an Stundenkarte und Lohn.
Die Zeiterfassung, die den GAV abbildet
Die SORBA Arbeitszeitkontrolle wurde um das Zusatzmodul Reisezeiterfassung erweitert. Sie erfassen Arbeitszeit, Reisezeit, Zulagen und Spesen an einem Ort, GAV-konform und jederzeit auskunftsfähig.
Automatisch
An- und Rückreise werden anhand von Google-Maps-Daten berechnet. Ihre Mitarbeitenden schätzen keine Fahrzeiten mehr.
Nachvollziehbar
Reisezeit erscheint getrennt von der Arbeitszeit. Rapport und Arbeitszeitkontrolle stimmen überein.
GAV-konform
Lohnarten und Stundenkarte bilden die Vorgaben des GAV 2026-2029 ab und halten einer paritätischen Kontrolle stand.
Unsere Kunden – die beste Referenz
Erfahren Sie aus erster Hand, wie unser modulares Schweizer Zeiterfassungssystem und Stundenkarte für den Arbeitszeitnachweis Ihr Geschäft auf das nächste Level hebt.
Ich schätze die Gesamtlösung von SORBA.
Peter Doderer | Maler Doderer GmbH
Geschäftsführer
Wir können von kleinen bis zu grossen Baustellen alles Abwickeln mit SORBA.
Mathias Baur | Baur die Maler GmbH
Geschäftsleiter
Die Datenerfassung mit iPad ist für uns eine klare Verbesserung.
Markus Stieger | Markus Stieger AG
Geschäftsführer
Was der GAV verlangt und wie SORBA es abbildet
Erfassen Sie Arbeitszeit, Zulagen, Spesen, Pausen und Absenzen zentral; die Daten synchronisieren sich automatisch mit der gesamten Software, einschliesslich der Lohnbuchhaltung.
Reisezeit separat
Die Reisezeit erscheint als eigene Position in der Arbeitszeitkontrolle, nicht vermischt mit der Arbeitszeit. Auf die unbezahlte Reisezeit gibt es keinen Zuschlag von 25 Prozent.
Berechnung
Wahlweise über die im Projekt hinterlegte Strecke von Büro oder Magazin zur Baustelle, oder individuell anhand von Google-Maps-Daten ab Wohnort und Sammelplatz. Fahrer und Mitfahrer werden unterschieden.
Höchstarbeitszeit
Die Reisezeit zählt zur Kontrolle der Höchstarbeitszeit und muss deshalb vollständig erfasst sein, auch wenn sie nicht bezahlt wird.
Lohnarten
Lohnsystem und Stundenkarte bilden die neue Struktur ab, inklusive Mittagsentschädigung nach den aktuellen Ansätzen. Sonst stimmen Rapport und Abrechnung nicht überein.
Weiterverarbeitung
Die erfassten Zeiten fliessen ohne Doppelerfassung in die Stundenkarte und stehen in der Lohnbuchhaltung zur Weiterverarbeitung bereit.
SORBA ist Medium-Partner des SMGV
Die Zusammenarbeit mit dem Verband hält uns nahe an dem, was im Maler- und Gipsergewerbe gilt. Die Reisezeitregelung des GAV 2026-2029 haben wir in der Arbeitszeitkontrolle abgebildet, statt sie über Umwege zu behelfen.
Alle Änderungen im GAV 2026-2029
Unser Beitrag fasst zusammen, was sich für Maler- und Gipserbetriebe ändert:
- Reisezeit und ihre schrittweise Reduktion
- Neu geregelte Samstagsarbeit
- Höhere Konventionalstrafen
- Mittagsentschädigung und Lohnregelungen
Einmal erfassen, überall verfügbar
Die Stunden fliessen automatisch vom Rapport in die zentrale Stundenkarte. Reisezeit, Zuschläge und Mittagsentschädigung lassen sich dort prüfen und anpassen, danach stehen sie in der Lohnbuchhaltung bereit.
Kein doppeltes Erfassen, keine Übertragungsfehler, eine Quelle für die Kontrolle.
Die unbezahlte Reisezeit sinkt in drei Schritten
Der GAV reduziert die maximal unbezahlte Reisezeit pro Tag über die gesamte Laufzeit. Wer die Zeiten sauber trennt, stellt einmal um. Wer es von Hand führt, rechnet in jedem der drei Jahre neu.
Was auf dem Spiel steht
Der GAV 2026-2029 hat die Konventionalstrafen deutlich erhöht.
Software-Module kombinieren für mehr Effizienz
Die SORBA Gesamtlösung lässt sich individuell gestalten. Kombinieren Sie die Arbeitszeiterfassung-Software und Stundenkarte von SORBA mit folgenden Modulen, um noch mehr aus Ihrer Bausoftware herauszuholen.
Planen Sie Ihre Baustellen, Termine, Mitarbeiter und Maschinen und behalten Sie die Übersicht.
Demo Termin vereinbaren
Wir schauen Ihre heutige Arbeitszeitkontrolle an und zeigen, was die neue Reisezeitregelung für Ihren Betrieb bedeutet. Vor Ort oder online, ohne Verpflichtung. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.